In der Branche der Vermittlung von Seniorenbetreuungsdienstleistungen hat sich der Begriff der 24 Stundenbetreuung etabliert. Was das genau bedeutet und wie lange eine Betreuerin tatsächlich arbeitet erfahren Sie hier.
Arbeitet eine Pflegekraft tatäschlich 24 Stunden?
Ist das zu verantworten und rechtlich möglich?
Solche und ähnliche Fragen begegnen uns täglich bei unserer Arbeit. Der Begriff der 24 Stundenbetreuung ist ein fester Bestandteil von Marketingbemühungen der gängigen Vermittlungsagenturen. Aber wie kann jemand 24 Stunden am Tag arbeiten oder auch nur auf längere Zeit zur Stellung sein?
Das kann tatsächlich niemand. die Bezeichnung der 24stundenbetreuung umfasst zumindest bei uns einen folgenden Ablauf
A. Tatsächliche Abreitszeit-
Die Betreuerin säubert die Wohnung, unterstützt bei der Grundpflege, kocht oder verrichtet ähnliche Tätigkeiten. Vertraglich ist diese Zeit auf ca. 38 Stunden in der Woche bemessen.
B. Unterwstützung im Alltag-
Die Betreuerin hilft beim Toilettengang, bringt eine Tasse Kaffe oder macht einen Spaziergang mit der zu betreuenden Peson. Diese Arbeiten sind Situationsbedingt und fallen an oder auch nicht.
C. Rufbereitschaft-
In der Nacht herrscht Rufbereitschaft (sofern nicht im Vertrag gesondert angegeben). Falls Hilfe notwendig ist, ist die Betreuerin zur Stelle. (Sollte allerdings regelmäßig nächtlliche Unterstützung notwendig sein gehört dieses zum Punkt A.)
D. Freizeit-
Im Vertrag sind 12 Stunden Freizeit in der Woche vereinbart. Diese kann täglich oder wöchentlich zugeteilt werden und wird individuell festgelegt. Während dieser Zeit herrscht keine Rufbereitschaft und auch keine Aufsichtspflicht. Die Betreuerin kann daher die Wohnung verlassen und die Zeit frei gestalten.
